Die Ausbildung
Deine MFA-Ausbildung dauert regulär drei Jahre und ist dual angelegt. Das bedeutet, dass du den Beruf sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule erlernst.
Die Ausbildung ist in einer Ausbildungsordnung verbindlich geregelt. Dies bedeutet, dass es sich um ein anerkanntes Berufsbild mit einem Abschluss handelt, der über die erworbenen beruflichen Qualifikationen einheitlich Auskunft gibt. In der Ausbildungsordnung sind die Ziele, Mindestinhalte und die Prüfungsanforderungen einer Berufsausbildung festgelegt. Der Berufsschulunterricht besteht aus fachbezogenen Lernfeldern, allgemeinbildenden Fächern und einer Fremdsprache. Diese Ausbildungsordnung ist bundesweit bindend.
Wie dein Berufsschulunterricht aufgebaut ist, richtet sich nach einem Rahmenlehrplan. Dieser ist für ganz Deutschland einheitlich geregelt und mit der MFA-Ausbildungsordnung abgestimmt. Du findest ihn hier.
Im Regelfall besuchst du den Berufsschulunterricht in Niedersachsen im ersten Jahr deiner Ausbildung an zwei Tagen pro Woche zwischen zehn und 13 Wochenstunden. Im zweiten Jahr meist dann an einem Tag pro Woche.
Die Ausbildung in der Praxis, zum Beispiel in einer Arztpraxis, ist auf Basis eines Ausbildungsrahmenplanes geregelt. Auf dessen Basis legt dein Ausbildungsbetrieb einen betrieblichen Ausbildungsplan fest. In dem Ausbildungsplan beschreibt dein Ausbildungsbetrieb konkret, wie dir alle verpflichtenden Ausbildungsinhalte innerhalb deiner Ausbildungszeit vermittelt werden. Der Plan ist sozusagen dein Ausbildungs-Leitfaden für deinen persönlichen Ausbildungsbetrieb. Er dient als Überblick für deinen Ausbildungsverlauf, damit du die Fertigkeiten der betrieblichen Ausbildung, die dem MFA-Beruf zuzuordnen sind, auch während deiner Ausbildungszeit erlernen kannst.
Ziel deiner Ausbildung
Insgesamt ist es das Ziel deiner Ausbildung, dass du eine qualifizierte berufliche Tätigkeit erlernst. Diese beinhaltet auch, dass du in einem betrieblichen Gesamtkontext selbständig, planen, durchführen, kontrollieren und handeln kannst. Durch Teilnahme an einer Zwischen- und Abschlussprüfung weist du nach, dass du die für den MFA-Beruf notwendigen Fähigkeiten und Inhalte erlernt hast.
Ausbildungsstart
Deine Ausbildung fängt gewöhnlich zum 1. August oder 1. September eines Jahres an.
Vergütung
Wie viel du in deiner Ausbildung verdienst, bestimmt ein gesetzlicher Rahmen. Dieser ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) in §17 geregelt.
Für die Bezahlung von MFA-Auszubildenden gibt es zudem einen Gehalts- und Manteltarifvertrag sowie einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge, der als Orientierungshilfe für die Ausbildungsvergütung gilt.
Als Vergütungsrahmen der Ausbildung empfiehlt der Tarifvertrag derzeit folgendes Vergütungsmodell, das nach Ausbildungsjahren gestaffelt ist.
Im ersten Ausbildungsjahr 965 Euro, im zweiten Jahr 1.045 Euro und im dritten Jahr 1.130 Euro (jeweils brutto, tarifliche Anpassung vom 1.03.2024). Nach deiner Ausbildung kann dein Einstiegsgehalt (laut Tarifvertrag) bei rund 2206 Euro (brutto) liegen (Quelle: Verband medizinischer Fachberufe, Tarifvertrag ab 1.1.2021).
Mit Fortbildungen kann dein Gehalt – je nach Bedarf deines Arbeitgebers/deiner Arbeitgeberin und individueller Situation – in den ersten vier Jahren auf bis zu 3200 Euro (brutto) ansteigen.
Die Ärztekammer Niedersachsen empfiehlt zukünftigen MFA, den Tarifvertrag bei Vertragsverhandlungen als Verhandlungsgrundlage heranzuziehen und Ausbildenden, sich daran zu orientieren. In welcher Form der Tarifvertrag genutzt wird, hängt von individuellen Vereinbarungen und tariflichen Bindungen der jeweiligen Ausbildungsbetriebe ab. Informiere dich hier vorab, wie es bei deinem Wunschbetrieb aussieht.
Fachrichtungen
Deine Ausbildung zur/zum MFA kannst du in den unterschiedlichen medizinischen Fachrichtungen machen. Welche vor allem im ambulanten Bereich häufig vorkommen, findest du hier.
Wichtig: Grundsätzlich ist das Ausbildungsberufsbild auf die Tätigkeiten von Medizinischen Fachangestellten in einer allgemeinmedizinischen Praxis bzw. der hausärztlichen Versorgung ausgerichtet. Wählst du eine andere Fachrichtung aus, kann es Inhalte und Tätigkeiten geben, die du in deinem Ausbildungsbetrieb nicht erlernen kannst. Damit du diese dennoch kennenlernst, finden du und deine Ausbildende/ dein Ausbildender in der Regel alternative Lösungen. Auch dafür gibt es den betrieblichen Ausbildungsplan.
Frag in deinem Ausbildungsbetrieb vorab gerne nach, wie dies dort geregelt ist. Erkundige dich, welche Inhalte du etwa im Rahmen einer Hospitanz, also eines Praktikums, in einer anderen Praxis lernen kannst.
Inhalte
Die Inhalte deiner Ausbildung sind breit gefächert. Es gibt zehn übergreifende Bereiche, aus denen du verschiedene Kompetenzen in deiner Ausbildung zur MFA entwickelst.
Hier findest du eine Auflistung, welche Bereiche das sind:
- Der Ausbildungsbetrieb
- Gesundheitsschutz und Hygiene
- Kommunikation
- Patientenbetreuung und Beratung
- Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement
- Verwaltung und Abrechnung
- Information und Dokumentation
- Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung
- Grundlagen der Prävention und Rehabilitation
- Handeln bei Not- und Zwischenfällen
Jedem dieser Bereiche sind verschiedene Unterthemen zugeordnet. Welche dieser Inhalte in welchen zeitlichen Abschnitt deiner Ausbildung fallen, legt der sogenannte Ausbildungsrahmenplan innerhalb der Ausbildungsordnung fest. Dort findest du auch, welche Themen dich während der gesamten Zeit deiner Ausbildung (erster bis 36. Ausbildungsmonat) begleiten. Die Detailplanung für den Betrieb und die Selbstkontrolle für dich erfolgt im betrieblichen Ausbildungsplan. Welche Rolle dieser für dich und deine Ausbildung im Ausbildungsbetrieb spielt, findest du hier.
Prüfungen
Zu deiner Ausbildung gehören Prüfungen, in denen du nachweist, ob und wie gut du die von dir geforderten Inhalte und Tätigkeiten schon beherrschst.
Zwei Prüfungen absolvierst du, bis du deinen Abschluss in der Tasche hast.
1. Die Zwischenprüfung:
In einer schriftlichen Zwischenprüfung zeigst du, wie viel du schon gelernt hast. Diese absolvierst du nach rund der Hälfte deiner Ausbildung. Die genauen Inhalte und Themengebiete der Zwischenprüfung sind von der Ärztekammer Niedersachsen festgelegt. Die Prüfung ist vor allem eine Unterstützung für dich. Es geht darum, festzustellen, wo du stehst und ob du in zu erlernenden Inhalten noch Lücken hast. Dadurch kannst du in der noch verbleibenden Ausbildungszeit gezielter weiterlernen und dich auf die Abschlussprüfung effektiv vorbereiten.
2. Die Abschlussprüfung:
Jetzt bist du fast am Ziel! Zum Ende der Ausbildung absolvierst du eine Abschlussprüfung. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die praktische Prüfung dauert insgesamt 75 Minuten, in denen du eine Prüfungsaufgabe löst und mit deinen Prüfenden darüber ein Gespräch führst. Die Aufgabenstellung der Aufgabe orientiert sich an Beispielen aus dem Praxisalltag. Das Fachgespräch darüber führt der Prüfungsausschuss im Anschluss der absolvierten Aufgabe mit dir. Es dauert höchstens 15 Minuten.
Im schriftlichen Teil der Abschlussprüfung beantwortest du im Ankreuzverfahren sogenannte Single-Choice-Fragen zu den im Ausbildungsrahmenplan festgelegten Ausbildungsinhalten und Lernzielen.
Wenn du die Abschlussprüfung geschafft hast, wirst du darüber informiert, ob du die Prüfung bestanden hast. Mit dem Verkünden des Bestehens der Prüfung bist du fertig ausgebildete/r MFA. Herzlichen Glückwunsch!
Weiterführende Informationen zu den Prüfungen findest du in der Prüfungsordnung auf der Website der Ärztekammer Niedersachsen.
Arbeitszeiten
Als Medizinische/r Fachangestellte/r (MFA) arbeitest du häufig im Schichtdienst. Während deiner Ausbildung lernst du sowohl in deinem Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule. Deshalb sind deine Arbeitszeiten mit den Zeiten, in denen du in die Schule gehst, abgestimmt. Es ist zudem festgelegt, wie viele Stunden du arbeiten darfst. In der Ausbildung sind das meistens 38,5 Stunden pro Woche – ausgehend von einer Ausbildung in Vollzeit und Empfehlungen des Tarifvertrags.
Wie sich deine Dienste und Arbeitszeiten im Alltag konkret gestalten, richtet sich auch nach der Arbeitsorganisation und den Dienstplänen in deinem Ausbildungsbetrieb.
Wichtig: Details zu Arbeitszeiten während deiner Ausbildung, Berufsschulzeiten und den betrieblichen Ausbildungszeiten findest du in der Ausbildungsordung oder bei den MFA-Beratungsteams deiner Region.
MFA werden in Teilzeit?
Grundsätzlich ist es nach dem Berufsbildungsgesetz seit dem 1. Januar 2020 möglich, deine Ausbildung in Teilzeit zu machen – sofern dein Ausbildungsbetrieb damit einverstanden ist. Weitere Informationen zu diesem Thema erhältst du auf der ÄKN-Website oder bei der für dich zuständigen Bezirksstelle der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN).